Allgemeines zum Dauergrabpflege Vertrag

Es ist möglich, einen Dauergrabpflegevertrag abzuschließen, der sofort, auf Abruf oder erst nach Ableben in Kraft tritt. Dieser Vertrag wird zwischen dem Treugeber (Auftraggeber) und uns – dem Friedhofsgärtner – unter Mitwirkung der Gesellschaft für Dauergrabpflege abgeschlossen. Die Höhe der Vertragssumme richtet sich nach der Anzahl der Pflegejahre sowie Ihren Pflege- und Bepflanzungswünschen – sie wird anhand einer Leistungsaufstellung von uns errechnet. Die Zahlung des Vertrages erfolgt nach Vertragsabschluss an die Gesellschaft für Dauergrabpflege mbH. Das Kapital wird einem Treuhandkonto gutgeschrieben. Ab dem vereinbarten Zeitpunkt der Pflege der Grabstätte erhalten wir die jährlichen Zahlungen von der Gesellschaft für Dauergrabpflege mbH bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages. Die Pflegeleistungen werden von der Gesellschaft für Dauergrabpflege mbH turnusmäßig überprüft. Sollte die beauftragte Friedhofsgärtnerei die Pflege nicht mehr durchführen können (z.B. wegen Betriebsaufgabe, aus Altersgründen o.ä.) wird die weitere Pflege der Grabstätte einem anderen qualifizierten Fachbetrieb übertragen. Dauergrabpflege praktisch – wie kommt es zum Dauergrabpflegevertrag?

  • Sie besprechen mit Ihrem Friedhofsgärtner den von Ihnen gewünschten Umfang von Pflegetätigkeiten, Bepflanzung etc. Das Ergebnis fasst der Friedhofsgärtner in einer Leistungsaufstellung zusammen – diese dient als Grundlage für Ihren Dauergrabpflege-Vertrag.
  • Sie als Auftraggeber/in und Ihr Friedhofsgärtner unterzeichnen beide Dokumente – Vertrag und Leistungsaufstellung. Die Originale werden an die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH gesandt.
  • Die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH prüft beide Dokumente, zeichnet sie gegen und registriert den Vertrag.
  • Je eine Ausfertigung der Dokumente schickt sie an den Auftraggeber und den Friedhofsgärtner. Der Auftraggeber wird nun aufgefordert, die Vertragssumme zuzüglich der im Vertrag vereinbarten Verwaltungsgebühr zu bezahlen.
  • Nach Eingang der kompletten Vertragssumme erhalten Treugeber und Friedhofsgärtner eine Bestätigung des Zahlungseingangs. Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen oder die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH unter Tel. (0231) 96 10 14 32. Ein Dauergrabpflegevertrag ist auch als Vorsorge abschließbar!

Gute Gründe

Dauergrabpflege ist ein zeitgemäßes Serviceangebot, dessen Nutzung aus vielerlei Gründen sinnvoll sein kann. Immer öfter zwingt uns zudem das moderne Leben zum Wechsel unseres Arbeitsplatzes und damit oft auch gleichzeitig zum Umzug in eine andere Stadt. Die Sorge um die Grabstelle, die man so viele Jahre lang liebevoll gepflegt hat, kann Ihnen der Friedhofsgärtner abnehmen. Auf Wunsch unterrichtet er Sie regelmäßig über den Pflegezustand des Grabes. Oft fällt auch mit steigendem Alter das Sauber halten und Gießen der Grabstelle zunehmend schwerer. Diese anstrengenden Arbeiten kann der Friedhofsgärtner für Sie übernehmen, ohne dass Sie die Bindung zu Ihrem Grab verlieren. Und wer den Winter lieber in wärmeren Gefilden verbringt, kann dies ebenso beruhigt tun.

Vorsorge

„Wer wird sich später um meine Grabstelle kümmern?“ Diese Sorge beschäftigt heute viele Menschen. Nicht selten scheint die Flucht in eine anonyme Bestattung der einzige Ausweg zu sein. Hier bieten wir Ihnen eine vernünftige Alternative, denn eine Dauergrabpflegevereinbarung kann schon zu Lebzeiten abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen auch ein Vorsorgepaket für den Trauerfall an. Eine würdevolle Bestattung ist damit schon frühzeitig gewährleistet.

Vorteile

Eine Dauergrabpflege bietet viele Vorteile

  • individueller Leistungsumfang
  • regelmäßige Überprüfungen der Pflegeleistungen
  • einmaliger Vertragsabschluss
  • automatische Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge bei Betriebsaufgabe
  • sichere Anlage des Geldes nach festen Kriterien
  • bei entsprechender Vertragsgestaltung können die Hinterbliebenen den Vertrag nicht rückgängig machen
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